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   LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17   

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https://dejure.org/2017,55844
LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24.10.2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung eines Vertreters einer politischen Partei als "übelster Rassist" und "Betreiber derbster Nazi Propaganda" auf einem Facebook Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15

    Google muss verletzenden Link nicht löschen

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Im politischen Diskurs, um den es hier geht, wird der Begriff "Rassist" bzw. "Rassismus" inzwischen auch zur Beschreibung einer Haltung gebraucht, die bewusst und offensiv diskriminiert, nicht nur anhand der Hautfarbe oder Herkunft, sondern auch anhand der Religion oder Gesinnung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016, Az. 6 U 2/15, MMR 2017, 487).

    Die Bezeichnung einer Person, hier des Antragstellers, als "Rassist" ist schwerpunktmäßig eine Meinungsäußerung (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührende Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (BVerfGE 93, 266).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Die Meinungsfreiheit dient nicht nur der Ermittlung der Wahrheit, sondern schützt auch Äußerungen, für die der Äußernde keine nachprüfbaren Gründe angeben kann (BVerfG, NJW 1976, 1680).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Wer sich in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, NJW 2012, 3712).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Beiträge zur Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage genießen stärkeren Schutz als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (BVerfGE 54, 129).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (BVerfG, NJW 1992, 2013).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Sofern keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit durch zu langes Zuwarten bis zur Beschreitung des Rechtsweges vorliegt, wird ein Verfügungsgrund ohne weiteres zu bejahen sein (OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Meinungen sind dagegen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (BVerfGE 85, 1).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    aa) Für die Beurteilung, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, ist der objektive Sinn der Äußerung, wie er sich aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums ergibt (BVerfG, NJW 2012, 1643), maßgeblich, wobei der Wortlaut, der sprachliche Kontext der Äußerung sowie die Begleitumstände, soweit diese für den Adressaten erkennbar sind, maßgebend sind.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Tatsachenbehauptungen werden durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich (BVerfGE 94, 1).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

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